Bundeswahlausschuss: Wächter der Bundestagswahl 🗳️
Der Bundeswahlausschuss überwacht die Bundestagswahl, bestehend aus Wahlleiter, Beisitzern und Bundesverwaltungsrichtern.

Deutscher Bundestag
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Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter und acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als
Beisitzer und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Bei der Auswahl der Beisitzer sollen die von den
Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt
werden. Der Ausschuss entscheidet unter anderem über die Anerkennung von Vereinigungen, die bis zum 90. Tag
vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben, als Parteien. Des Weiteren wird über Beschwerden gegen die
Zulassung oder Nichtzulassung einer Landesliste entschieden. Das Gremium stellt darüber hinaus nach der
Bundestagswahl das endgültige Wahlergebnis fest. Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich.
Seine Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der Wahlperiode.
Beisitzer und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Bei der Auswahl der Beisitzer sollen die von den
Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt
werden. Der Ausschuss entscheidet unter anderem über die Anerkennung von Vereinigungen, die bis zum 90. Tag
vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben, als Parteien. Des Weiteren wird über Beschwerden gegen die
Zulassung oder Nichtzulassung einer Landesliste entschieden. Das Gremium stellt darüber hinaus nach der
Bundestagswahl das endgültige Wahlergebnis fest. Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich.
Seine Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der Wahlperiode.
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1:16
Published
Jul 19, 2017
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